Beachten Sie bitte, dass jeder Auftrag gesondert berechnet werden muss. Gerichtsdokumente werden zum Beispiel strikt nach dem JVEG berechnet. Um Ihnen einen festen Preis zu nennen, ist es erforderlich, dass die zu übersetzenden Dokumente zuerst eingesehen werden können. Senden Sie bitte hierzu die Dokumente vorab an uns zu. Als öffentlich bestellter und allgemein vereidigter Übersetzer bin ich zur Einhaltung der Schweigepflicht über Ihre Dokumente gesetzlich verpflichtet.

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